EASYINSTALL LIZENZBEDINGUNGEN


1. Lizenzrecht

1.1 IXP Data ApS (nachfolgend als „IXP Data“ bezeichnet) gewährt hiermit dem Lizenznehmer ein zeitlich unbeschränktes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms EasyInstall (nachfolgend als „das Programm“ bezeichnet) für den eigenen internen Gebrauch auf der im Vertrag bezeichneten Anzahl Computer. Wenn EasyInstall jedoch für ein Abonnement verwendet wird, gibt es eine zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts, die nur gilt, solange das Abonnement ausgeführt wird.

1.2 Eine Lizenz gilt für einen Computer für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen, bevor dieselbe Lizenz auf einen anderen Computer übertragen werden darf.

2. Kopien des Programms

2.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, von dem Programm oder Teilen davon Kopien anzufertigen.

2.2 Der Lizenznehmer ist jedoch berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie zu erstellen.

3. Änderungen

3.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Änderungen an dem Programm vorzunehmen oder das Programm über das hinaus, was möglicherweise durch Gesetze zwingend zulässig ist, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu dekompilieren.

3.2 Für den Fall, dass der Lizenznehmer oder Dritte Eingriffe oder Änderungen in dem Programm vornehmen, erlischt gemäß diesen Bedingungen ohne vorherige Ankündigung die Haftungspflicht von IXP Data für die Folgen solcher Eingriffe oder Änderungen – IXP Data lehnt dafür jegliche Haftung ab.

4. Immaterielle Rechte

4.1 IXP Data besitzt das Urheberrecht und jedes andere Recht an dem Programm. Der Lizenznehmer hat die Rechte von IXP Data zu respektieren. Der Lizenznehmer haftet in der Höhe des Betrags unbeschränkt für Verletzungen dieser Rechte, einschließlich der unberechtigten Weitergabe des Programms an Dritte.

4.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eventuelle Sicherheitscodes zu entschlüsseln oder zu ändern. Der Lizenznehmer ist weiterhin nicht berechtigt, Angaben über die Rechtsverhältnisse, Warenzeichen o. ä. im Programm oder auf den Medien, auf denen das Programm geliefert wird, zu ändern oder zu entfernen. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass das Programm für Dritte unzugänglich aufbewahrt wird und nicht auf andere Weise in den Besitz Dritter gelangt.

5. Übertragung

5.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm oder das Lizenzrecht an Dritte zu veräußern, zu verleihen oder zu vermieten, deren Nutzung durch Dritte zu gestatten oder diese auf andere Weise an Dritte zu übertragen oder zu übergeben. Das Programm darf nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch IXP Data in Verbindung mit Facilities Management, Outsourcing, Hosting o. Ä. genutzt werden.

6. Programmwahl durch den Lizenznehmer

6.1 Das Programm ist ein Standardprodukt, das von IXP Data mit den Funktionen geliefert wird, die in der zugehörigen Dokumentation beschrieben sind. IXP Data haftet nicht dafür, dass das Programm die Anforderungen und Bedürfnisse des Lizenznehmers an die Funktionalität erfüllt.

7. Fehlerbeseitigung

7.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Programm vor dem Kauf zu begutachten und zu prüfen, da das Programm frei heruntergeladen werden kann und eine Demo/Evaluierungslizenz kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

7.2 Ein Fehler in dem Programm gilt dann als wesentlich, wenn dadurch wesentliche Teile der Programmfunktionalität nicht der mitgelieferten Dokumentation entsprechen oder die Ausführung des Programms nicht möglich ist.

7.3 Sofern der Lizenznehmer schriftlich nachweist, dass ein wesentlicher Fehler im Programm vorliegt, ist IXP Data verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung des Programms nach eigener Wahl entweder kostenfrei eine neue Version des Programms ohne den wesentlichen Fehler zu liefern oder kostenfrei den Fehler zu beheben oder die gegenwärtigen Bedingungen rückgängig zu machen und die erhaltene Lizenzgebühr gegen Rückgabe sämtlicher Versionen des Lizenznehmers sowie von Kopien des Programms, der Handbücher und der zugehörigen Dokumentation usw. zu erstatten. In diesem Fall kann keine Seite gegenüber der anderen Partei weiteren Forderungen geltend machen. Einer Fehlerbehebung gleichgestellt sind Anweisungen für Verfahren oder Umgehungslösungen („Work Arounds“), durch deren Anwendung sich der Fehler nicht wesentlich auf die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer auswirkt.

7.4 IXP Data hat das Programm vor der Lieferung geprüft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Programm – wie andere Software auch – Fehler und Unzweckmäßigkeiten enthält, die nicht unter Punkt 7.2 fallen. Solche begründen keine Aufhebung und berechtigen den Lizenznehmer nicht zur Nachbesserung oder anderen Gewährleistungsansprüchen. IXP Data ist bestrebt, alle Fehler und Unzweckmäßigkeiten in nachfolgenden Versionen des Programms zu beseitigen.

8. Verletzung der Rechte Dritter

8.1 Der Lizenznehmer haftet für die Einhaltung der Lizenzbedingungen Dritter, wozu er sich verpflichtet hat. IXP Data haftet nicht für den Lizenznehmer und Dritte.

8.2 IXP Data haftet gegenüber dem Lizenznehmer dafür, dass das Programm nicht die immateriellen Rechte Dritter verletzt. Wird gegen den Lizenznehmer Klage erhoben, mit der das Vorliegen einer solchen Verletzung geltend gemacht wird, muss der Lizenznehmer IXP Data unverzüglich davon in Kenntnis setzen. IXP Data tritt in das Verfahren ein und übernimmt die damit verbundenen Kosten. IXP Data besitzt die unwiderrufliche Vollmacht, auf eigene Rechnung das Gerichtsverfahren durchzuführen oder einen Vergleich hinsichtlich der behaupteten Rechtsverletzungen zu schließen.

8.3 Sofern ein Gerichtsurteil zu der betreffenden Behauptung des Dritten ergeht, kann IXP nach eigener Wahl dem Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Programms verschaffen oder die Rechtsverletzung durch Änderung oder Austausch des Programms gegen ein anderes Programm, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Programm bietet, beseitigen oder diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung gegen Rückerstattung der von dem Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühr aufheben. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall keine weiteren Ansprüche gegen IXP Data.

9. Support und Updates

9.1 IXP Data kann den Lizenznehmer durch die Beantwortung von Fragen und die Lösung von Problemen (nachfolgend gemeinsam als „Support“ bezeichnet) zu dem jeweils gültigen Stundensatz für Berater von IXP Data unterstützen.

9.2 Der Lizenznehmer ist gemäß diesen Bedingungen berechtigt, ohne besonderes Entgelt (siehe jedoch 9.4) allgemein bereitgestellte Änderungen und Fehlerbehebungen (nachfolgend gemeinsam als „Update“ bezeichnet) zu erhalten. IXP Data behält sich das Recht vor, keine Updates bereitzustellen, die von IXP Data für den Lizenznehmer als nicht relevant erachtet werden, oder Updates nur auf Anfrage des Lizenznehmers bereitzustellen.

9.3 Das Abonnement des Lizenznehmers (Software-Wartung) für neuere Versionen umfasst: – den freien Zugang zum Download neuer Versionen und aktualisierter Benutzeranweisungen sowie eventuelle sonstige Dokumentationen, wenn diese von IXP Data freigegeben sind.

9.4 Updates unterliegen ab dem Lieferzeitpunkt diesen Bedingungen, dazu gehören auch die Bestimmungen der Lizenzbedingungen über die Fehlerbeseitigung usw. Enthält eine Version von EasyInstall nach Ermessen von IXP Data neue Module oder wesentliche neue Funktionen, muss der Lizenznehmer für diese die Listenpreise von IXP Data entrichten.

9.5 Erachtet IXP Data dieses für zweckmäßig, wird IXP Data neue Versionen des Programms gegen Zahlung des hierfür jeweils gültigen Listenpreises von IXP Data zur Verfügung stellen. IXP Data ist nicht verpflichtet, neue Versionen des Programms zur Verfügung zu stellen und verweist den Lizenznehmer auf den Support gemäß Punkt 9.1. in dem Umfang, in dem die Wartung den Bedarf des Lizenznehmers nicht ausreichend abdeckt.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Für das Lizenzrecht an dem Programm muss der Lizenznehmer die in dem Vertrag genannte Lizenzgebühr (ohne Upgrades) entrichten. Wenn EasyInstall für ein Abonnement verwendet wird, muss der Lizenznehmer das in der Vereinbarung angegebene Abonnement bezahlen. Sonstige Hilfeleistungen werden nach den jeweils geltenden Stundensätzen von IXP Data abgerechnet.

10.2 Die Zahlungsbedingungen von IXP Data sind Barzahlung 14 Tage ab Rechnungsdatum. Sofern der Lizenznehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nachkommt, werden für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes fällig.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 IXP Data haftet weder für Verluste als Folge indirekter Schäden und Folgeschäden (darunter der Verlust von erwartetem Gewinn, der Verlust von Daten oder wiederhergestellter Daten, der Verlust des Goodwill oder andere vergleichbare Folgeschäden) durch die Nutzung des Programms noch für Verluste durch fehlende oder fehlerbehaftete Funktionen des Programms, unabhängig davon, ob IXP Data von der Möglichkeit eines solchen Verlustes unterrichtet wurde oder nicht.

11.2 Die Höhe der gesamten Haftung von IXP Data für Verluste oder Schäden ist auf die von dem Lizenznehmer entrichtete Lizenzgebühr für das Programm begrenzt, unabhängig davon, ob IXP Data von der Möglichkeit weiterer Verluste unterrichtet wurde oder nicht.

11.3 IXP Data haftet weiterhin nicht für mögliche Auswirkungen von Updates auf die übrige Hardware oder auf andere Programme oder Anpassungen des Programms, unabhängig davon, ob solche Anpassungen von IXP Data entwickelt wurden oder nicht.

12. Produkthaftung

12.1 IXP Data haftet für die Übereinstimmung des Produkts mit den Bestimmungen der in Dänemark umgesetzten EU-Richtlinie 85/374/EWG in dem Umfang, in dem diese gesetzliche Haftung nicht hinter die Bestimmungen dieses Vertrags zurücktritt, lehnt aber jede Produkthaftung auf anderer Rechtsgrundlage ab.

12.2 Für die betreffende Version wird ein Support für die Dauer von maximal 1 Jahr nach Auslieferung geleistet.

13. Höhere Gewalt

13.1 Eine Partei haftet nicht gegenüber der anderen Partei im Fall von höherer Gewalt, die sich auf die Pflichten der Partei gemäß diesen Bedingungen auswirkt. Als höhere Gewalt gelten u. a. Krieg und Mobilisierung, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, nicht erfolgte, verspätete oder mangelhafte Lieferungen von Zulieferern, Beschädigung der Produktionsanlage, Computerviren, Arbeitsunfähigkeit von Schlüsselpersonen, Regulierungsverhältnisse bei Import und Export sowie andere Verhältnisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.

14. Dauer, Kündigung und Beendigung

14.1 Diese Lizenzbedingungen sind nicht kündbar. Die Kündigung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

15. Nichterfüllung

15.1 Wenn der Lizenznehmer diese Bedingungen nicht erfüllt, enden die Rechte des Lizenznehmers gemäß diesen Bedingungen, darunter auch das Lizenzrecht, mit sofortiger Wirkung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ohne Anspruch auf Rückzahlung das Programm, einschließlich eventueller Sicherungskopien und zugehöriger Dokumentation, zurückzugeben. Darüber hinaus kann IXP Data gemäß den allgemeinen Bestimmungen des dänischen Rechts den Ersatz für möglicherweise von IXP Data erlittene Verluste verlangen.

16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

16.1 Dieser Vertrag unterliegt dänischem Recht. Das bei eventuellen Streitfällen über diesen Vertrag zuständige Gericht ist das See- und Handelsgericht in Kopenhagen.

17. Änderungen

17.1 Im Falle von Abweichungen zwischen diesen Lizenzbedingungen und anderen Vertrag zwischen den Parteien, abgeschlossen wird der Vertrag durchsetzen.